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Zugänglichkeit

Barrierefreiheit

Die Website wurde mit dem Ziel umgesetzt, ihre Inhalte für möglichst viele Menschen verständlich und bedienbar zu machen.

01

Stand der Vereinbarkeit

Teilweise konform

Diese Website entspricht teilweise den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA sowie der EN 301 549. Die teilweise Konformität ergibt sich aus den nachstehend beschriebenen bekannten Einschränkungen. Diese Erklärung beruht derzeit auf einer Selbstbewertung.

02

Bereits berücksichtigt

Barrierearme Bedienung

  • Semantische Überschriften und Seitenbereiche
  • Sprunglink zum Hauptinhalt
  • Tastaturbedienbare Navigation, Filter, Formulare und Datenschutz-Einstellungen
  • Sichtbare Fokusmarkierungen und ausreichend große Bedienelemente
  • Alternativtexte für wesentliche Projektbilder und Logos
  • Beschriftete Formularfelder und verständliche Statusmeldungen
  • Responsive Darstellung und Vergrößerbarkeit
  • Reduzierte Animationen bei entsprechender Systemeinstellung
  • Keine automatisch startenden Medien mit Ton

03

Bekannte Einschränkungen

Noch nicht vollständig barrierefrei

Die technischen Grundriss-PDFs und einzelne Architekturvisualisierungen enthalten komplexe visuelle Informationen und sind nicht vollständig in Textform beschrieben. Eine barrierearm aufbereitete Beschreibung der gewünschten Wohnung kann auf Anfrage bereitgestellt werden.

Die interaktive Karte ist nur eingeschränkt mit assistiven Technologien nutzbar. Wesentliche Standortinformationen werden zusätzlich als Text auf der Website angeboten.

04

Feedback und Unterstützung

Barriere melden

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Inhalte in einer anderen Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

anfrage@madile-striedinger.at
+43 664 4444 910

05

Beschwerde und Schlichtung

Weitere Schritte

Wenn Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie beim Sozialministeriumservice ein kostenloses Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsrecht beantragen. Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Website des Sozialministeriumservice.

Soweit das Barrierefreiheitsgesetz auf das konkrete Angebot anwendbar ist, ist das Sozialministeriumservice außerdem die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Ob und in welchem Umfang die AURA-Projektwebsite aufgrund des Vertriebsmodells, der angebotenen Dienstleistung und der Unternehmensgröße in den gesetzlichen Anwendungsbereich fällt, ist rechtlich zu prüfen.

06

Erstellung

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24. August 2026 erstellt und zuletzt am 27. August 2026 aktualisiert. Rückmeldungen werden geprüft und Verbesserungen fortlaufend in die Website übernommen.

Stand: 27. August 2026

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9020 Klagenfurt am Wörthersee
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